[ Auszug: (1) Den nach § 87 gewährten Schutz genießen Sendeunternehmen mit Sitz im
Geltungsbereich dieses Gesetzes für alle Funksendungen, gleichviel, wo sie
diese auss ... ]
[ Teil 1 Urheberrecht(UrhG) ] [ Teil 2 Verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme(UrhG) ] [ Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen(UrhG) ]